Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Print Solutions, Ulf Busse, Breipohls Hof 22, 33659 Bielefeld
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Print Solutions (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber") im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Anforderung gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
Bestellungen des Auftraggebers stellen verbindliche Angebote dar. Der Anbieter kann diese Angebote innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang annehmen, entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware.
Individuelle Gestaltungsaufträge (personalisierte Druckprodukte) erfordern die schriftliche Freigabe der Druckdaten durch den Auftraggeber. Erst nach erteilter Druckfreigabe beginnt die Produktion.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie ggf. anfallender Verpackungs- und Versandkosten, soweit nicht anders vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt wurden. Unverbindliche Liefertermine stellen lediglich Richtwerte dar.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignisse berechtigen den Anbieter zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.
Bei individualisierten Druckprodukten beginnt die Lieferfrist erst nach Erteilung der schriftlichen Druckfreigabe durch den Auftraggeber.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung behält sich der Anbieter das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb veräußern. Er tritt dem Anbieter bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
Bei Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Auftraggeber auf das Eigentum des Anbieters hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 6 Mängelrüge und Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Wareneingang. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei fristgerechter Mängelrüge ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Format und Auflage, die drucktechnisch unvermeidbar sind, begründen keine Mängelhaftung, sofern die Abweichung innerhalb der branchenüblichen Toleranzgrenzen liegt.
Bei individualisierten Druckprodukten, die nach erteilter Druckfreigabe produziert wurden, haftet der Anbieter nicht für Fehler, die der Auftraggeber bei der Freigabe hätte erkennen können oder müssen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, soweit gesetzlich keine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
§ 7 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (Kardinalpflichten), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
§ 8 Druckdaten und Urheberrecht
Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den übermittelten Druckdaten, Logos, Texten und Bildmaterialien verfügt und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Schutzrechten entstehen.
Der Anbieter ist berechtigt, Musterexemplare der hergestellten Produkte zu Referenzzwecken aufzubewahren und zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bielefeld. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Stand: März 2025 · Print Solutions, Breipohls Hof 22, 33659 Bielefeld